Legate

Wenn Sie die SMG in Ihrem Testament berücksichtigen, freut uns das natürlich sehr, und wir garantieren Ihnen, dass Ihr Legat wunschgemäss eingesetzt wird. Lautet das Legat allgemein auf die SMG, unterstützen Sie damit die Arbeit der Geschäftsstelle und damit indirekt auch die Mitarbeiter auf dem Feld. Erwägen Sie, die SMG in Ihrem Testament zu berücksichtigen, so laden wir Sie zu einem unverbindlichen Gespräch mit unserem Geschäfts-/Missionsleiter oder dem Leiter Finanzen ein. Gerne erwarten wir Ihre Kontaktaufnahme.

 

Testament

Mit dem Testament als letztwillige Verfügung regeln Sie ausserhalb der gesetzlich festgelegten Pflichtteile Ihr Erbe selbst. Sie entscheiden damit, was mit Ihrer so genannten freien Quote nach Ihrem Ableben geschehen soll. Sind kein Ehegatte und keine Verwandten mehr am Leben, fällt ohne Testament der gesamte Nachlass an den Staat. Rechtsgültig ist ein Testament nur dann, wenn es entweder ein “Handschriftliches Testament“ oder ein notariell beglaubigtes “Öffentliches Testament" ist.

 

Handschriftliches Testament

Die einfachste Form einer letztwilligen Verfügung ist das "Handschriftliche Testament". Es muss gut lesbar und eigenhändig geschrieben sein. Wichtig ist, dieses am Schluss mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. Das Schriftstück muss mit “Testament“ oder “Letztwillige Verfügung“ bezeichnet werden. Die begünstigte(n) Person(en) oder Institution(en) soll(en) möglichst genau mit Name und Adresse bezeichnet sein.

 

Öffentliches Testament

Das "Öffentliche Testament" kommt dann zur Anwendung, wenn eine eigenhändige Niederschrift nicht möglich ist. In Anwesenheit von zwei Zeugen muss das "Öffentliche Testament" von einer Urkundsperson (z. B. Notar) nach Ihrem Willen erstellt werden. Auf diese Weise können auch Formfehler vermieden werden.

 

Erbeinsetzung

Über den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil zugunsten naher Verwandter hinaus können Sie als Erblasser weitere Erben zu einem Bruchteil Ihres Nachlassvermögens einsetzen. Dabei kommen eine oder mehrere Personen oder auch eine Organisation in Frage.

 

Vermächtnis/Legat

Mit einem Vermächtnis oder Legat sprechen Sie im Rahmen des Testaments einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache (Liegenschaft, Eigentumswohnung, Wertpapiere, Kunstwerke, Antiquitäten, Schmuck usw.) einer begünstigten Person oder Organisation zu.